Bahnfahrer erhalten gesetzliches Recht auf Entschädigung

  • Deutsche Bahnkunden erhalten endlich einen gesetzlichen Anspruch auf Barentschädigung bei Zugausfällen und -verspätungen. Bislang gibt es nur eine freiwillige Regelung der Bahn bei der es nur Gutscheine gibt. Ab Sommer soll die neue Regelung gelten allerdings nur in Fällen bei denen das Verschulden bei der Bahn liegt.


    Ein Viertel des Fahrpreises werden ab 1 Stunde Verspätung erstattet, bei mehr als 2 Stunden gibt es die Hälfte des Fahrpreises zurück. Die Entschädigung gilt sowohl für den Nahverkehr als auch für verpasste Anschlusszüge. Zeichnet sich eine Verspätung von über einer Stunde ab, kann der Kunde künftig ganz auf die Reise verzichten und sich den Fahrpreis erstatten lassen.


    Nach Mitternacht besteht Anspruch auf eine Hotelübernachtung bzw. im Nahverkehr nach Mitternacht auch auf ein Taxi zum Preis von bis zu 80 Euro , um ans Ziel zu kommen, wenn keine Busse oder Bahnen mehr fahren.


    Ist im Nahverkehr eine Verspätung von 20 Minuten und mehr absehbar, kann der Bahnkunde auch Fernverkehrszüge wie IC oder ICE ohne Aufpreis und ohne Kartentausch am Schalter nutzen. Das gilt nicht bei Zügen mit Reservierungspflicht.


    Für Streitfälle wird eine neue Schlichtungsstelle eingerichtet. Kundenverbände hatten ursprünglich verlangt, dass Kunden bereits ab 30 Minuten Verspätung entschädigt werden.


    Quelle & mehr Infos: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,625059,00.html

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