Weil der potentielle Arbeitgeber auf ihrer Bewerbung den Begriffe Ossi zusammen mit einem Minuszeichen sowie die Notiz DDR vermerkt hatte klagt jetzt eine Frau wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen das Unternehmen. Danach darf niemand wegen seiner Herkunft, Weltanschauung oder sexuellen Identität diskriminiert werden.
Quelle & mehr Infos: http://www.spiegel.de/wirtscha…les/0,1518,688252,00.html