FAQ Kopierschutz

  • Wird die Privatkopie durch das neue Gesetz verboten?


    Nein. Sie wird jedoch nur als zulässig angesehen: ein Recht läßt sich daraus nicht herleiten.


    Was meint in § 53 die Formulierung "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird"?


    Damit soll die Vervielfältigung von Raubkopien ausgeschlossen werden. Kopien sind nur zulässig, soweit der Nutzer auf das Original oder eine Kopie berechtigten Zugriff hat. diese Formulierung war lange Zeit umstritten. Es hieß, beim Onlinezugriff ließe sich die Rechtmäßigkeit der Vorlage nicht beurteilen. Doch handelt es sich dann ohnehin nicht um Privatkopien, da die Dateien nicht nur privat, sondern einen unüberschaubaren Benutzerkreis zugänglich sind. Solche "Privatkopien" waren auch bisher nicht erlaubt.


    Wie sieht es mit PC-Programmen aus?


    Erlaubt ist lediglich eine Sicherungskopie durch den Nutzer. Der Bereich der Privatkopie gilt nicht für PC-Programme, Betriebssysteme oder Spiele.


    Darf ich zukünftig einen Kopierschutz knacken, um mir CDs oder DVDs zu kopieren?


    Nein. Das neue Recht sieht einen "Schutz technischer Maßnahmen" vor, die ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden dürfen. Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf somit auch nicht mehr für Privatkopien geknackt werden.


    Ist eine analoge Privatkopie von kopiergeschützten CDs oder DVDs erlaubt?


    Im Prinzip nein, denn so würde eine technische Maßnahme zum Kopierschutz quasi durch die Hintertür umgangen werden. Ganz eindeutig läßt sich die Frage jedoch nicht beantworten. Im Paragraph 95a sind technische Maßnahmen erwähnt, die die Erreichung des Schutzzieles sicherstellen". Die Verschlüsselung von DVDs oder der Kopierschutz von CDs soll zuerst digitale Kopien verhindern. Also wäre die analoge Kopie erlaubt, wenn sie nicht anschließend digitalisiert wird.


    Was ändert sich für Internet-Tauschbörsen wie KaZaA durch das neue Urheberrecht?


    Nichts. Das Bereitstellen von Musik (Upload) bleibt ebenso illegal wie der Download. Privatkopien sind untersagt, wenn eine rechtswidrige Vorlage verwendet wir. Dies ist beim Download von Internettauschbörsen eindeutig der Fall, da das Musikstück oder der Film nicht direkt von einer Person angeboten wird.


    Was kann mir passieren, wenn ich einen Kopierschutz umgehe und zwar nicht ausschließlich zum eigenen Gebrauch?


    Dann droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Liegt ein gewerblicher Handel vor (wenn also noch Geld mit den Raubkopien verdient wird), drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.


    Darf man ein Kopierprogramm zum Umgehen des Kopierschutzes kostenlos an Kollegen oder Schulkameraden weitergeben?


    Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- € geahndet werden kann. Eine Ordnungswidrigkeit liegt im Verbreiten von "Vorrichtungen" (also Kopierprogrammen" über den Kreis der mit dem Täter persönlich verbundenen Personen hinaus. Persönlich verbunden sind nur Familie, Partner, Haushaltsangehörige oder Freunde.


    Macht sich jeder, der einen Kopierschutz knackt, strafbar?


    Nein. Der Gesetzgeber wollte eine Kriminalisierung von großen Teilen der Bevölkerung vermeiden. Es gibt einen Paragraphen, der die Strafbarkeit ausschließt, wenn die Tat nur zum privaten Gebrauch des Täters oder mit ihm persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich einen derartigen Gebrauch bezieht. Dem Rechtsinhaber bleibt es jedoch unbenommen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.


    Kann man sich ein Programm, das einen Kopierschutz umgeht, im Ausland besorgen?


    Das ist nicht erlaubt.

    Keine Gewähr für die Richtigkeit meiner Auskünfte. Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Hoppel ()

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