Beiträge von Hoppel

    Hallo,


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    Um Wohngeld zu beantragen, liege ich ja gewaltig unter dem Mindesteinkommen. Mein Einkommen von 585 EUR stehen dem Fixkosten von 520( Belastung an die Bank) + 200( Nebenkosten) + 80(Tele-Internet-Strom) + 345 EUR für Leben == 1145 EURO gegenüber. Ich habe also 560 € weniger Einnahmen wie Ausgaben.


    Die Telefon- und Internetkosten haben nichts mit dem Wohngeld zu tun und werden bei der Berechnung des Mindesteinkommens auch nicht berücksichtigt.


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    Wenn ich sage, dass ich diese 560 € von meinem Ersparten begleichen kann, bekomme ich dann überhaupt Wohngeld?


    Ja, solange Du dieses Vermögen nachweisen kannst.


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    In den Wohngeldtabellen gibt es ja eine Mietobergrenze. Meine Belastung bzw. ortsübliche Miete für meine Wohnung list jedoch höher. Was bedeutet das für mich?


    Das bedeutet, daß ein Lastenzuschuß nur entsprechend den genannten Obergrenzen gezahlt wird. Sind Deine Wohnungskosten höher, werden diese nicht berücksichtigt.


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    Kann mir jemand sagen, wieviel Wohngeld ich bekäme, wenn überhaupt?


    Nein - eine seriöse Einschätzung ist anhand Deiner Angaben nicht möglich. Das fängt damit an, daß das Brutto- und nicht das Netto-Einkommen relevant ist, geht weiter über solche Fragen wie Baujahr bzw. Einzugsdatum der Wohnung, Wohnort (Mietstufe), Art der Heizung und und und...


    Du kannst für einmalige 99 Cent eine individuelle, sprich manuell erstellte Berechnung über http://www.wohngeldantrag.de machen lassen, wo all die notwendigen Parameter abgefragt werden.


    Gruß!

    Hallo,


    Unterhalt wird berücksichtigt, sofern er tatsächlich geleistet wird, was nachweispflichtig ist.


    Ist die Unterhaltshöhe nicht tituliert (also z.B. vom Gericht festgesetzt), wird er bei Kindesunterhalt bis maximal 250,- € berücksichtigt, ansonsten bei Titulierung in voller Höhe.


    Wie bereits gesagt, muß jedoch die regelmäßige Unterhaltszahlung (auch bei Titulierung) nachgewiesen werden.


    Gruß!

    Hallo,


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    kann ich schenkungen die ich zu weihnachten/geburtstag bekomme anrechnen lassen? das ist doch auch ein regelmäßiges einkommen, oder?


    Nein, das ist kein Einkommen im Sinne des Wohngeldes.


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    ich gebe private nachhilfestunden, muss ich mir dann von jedem meiner schüler (bzw. von den eltern) eine bestätigung schreiben lassen?


    Normerweise mußt Du Deine Einnahmen nachweisen. Dies geschieht bei Freiberuflern und Honorarkräften mittels dem Steuerbescheid des Finanzamtes. Dieser Steuerbescheid ist dann der Nachweis über das Einkommen gegenüber dem Wohnamt. Bestätigungen von Eltern, wie Du es schreibst, dürften kaum als Einkommensnachweis akzeptiert werden, da hier die Mißbrauchsmöglichkeiten zu hoch sind und das Wohnamt (im Gegensatz zum Finanzamt) die Angaben nicht überprüfen kann.


    Gruß!

    Hallo,


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    Würde dann das Amt etwas zahlen und wir kämen für den Rest auf?


    Ja. Das Amt zahlt maximal bis zur angemessenen Miete - was darüber liegt, wird bei der Mietbeihilfe nicht berücksichtigt.


    Gruß!

    Hallo,


    sofern (nachweisbar) das BAföG nicht zur Deckung der Unterhaltskosten reicht, ist ein Anspruch vorhanden.


    Ob das BAföG reicht, errechnet sich nach der Faustformel Sozialhilferegelsatz + Miete + Nebenkosten = Mindesteinkommen.


    Wird dieses Mindesteinkommen durch das BAföG nicht erreicht, greift die Mietbeihilfe.


    Der Regelsatz beträgt für eine alleinstehende Person im Westen 345,- und im Osten 331, €.


    Beachte dabei aber unsere Hinweise zur angemessenen Miete und die Vermögensreglungen sowie Verdienstgrenzen beim ALG II, denn dieser Bedingungen treffen bei der Berechnung und Gewährung auch auf Studenten zu. Detaillierte Infos zu diesen Punkten findest Du in unserem Projekt http://www.arbeits-los.de




    Gruß!

    Hallo,


    in diesem Falle dürfte ein Gang zum Arbeitsamt wegen dem BAB kaum Sinn haben (probieren kann sie es natürlich), aber die ARGE sollte auf jeden Fall aufgesucht werden, da es im Einzelfall durchaus die Möglichkeit gibt, daß von dort eine finanzielle Unterstützung erfolgt.


    Gruß!

    Hallo,


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    leider wird auf der seite ( ich kenne diese bereits) keine info darüber gegeben, ob es ausnahmen gibt


    Wie sollen denn auch auf der Seite Ausnahmen genannt werden, wenn es die nicht gibt? ?( Es ist eindeutig festgelegt, daß ausnahmslos nur die Erstausbildung mit BAB gefördert wird.


    Ein Anspruch auf Wohngeld dürfte wegen des Mindesteinkommens und der vorübergehenden Abwesenheit kaum in Frage kommen. BAföG gibt es für Auszubildende nicht und ein Anspruch auf ALG II besteht ebenfalls nicht.


    Nun hast Du leider nicht geschrieben, warum Deine Freundin ihre Erstausbildung abgebrochen hat. Waren es (nachweisbare) gesundheitliche oder familiäre Probleme, sollte sie direkt beim Arbeitsamt vorsprechen und eine Einzelfallentscheidung in Sachen BAB beantragen. Das kann sie aber nur aus den beiden o.g. Gründen, wobei beide - wie gesagt - nachweispflichtig sind. Bei familiären Problemen kann es auch passieren, daß sich das Arbeitsamt direkt an die Mutter Deiner Freundin wendet, um die Sache zu prüfen.


    Sollte dies alles nicht auf Deine Freundin zutreffen, bleibt ihr nur noch der Gang zum Jobcenter/ARGE. Zwar hat sie prinzipiell keinen Rechtsanspruch auf ALG II, kann hier aber ebenfalls eine Einzelfallentscheidung beantragen.


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    habt ihr vll noch ne idee, oder ne adresse wo man das genauer erfragen kann? den ämtern vertraue nich nicht besonders, denn denen ist net unbedingt daran daran gelegen einem zu helfen


    Nein. Da dies IMMER eine Einzefallenstcheidung ist, kann auch nur das Arbeitsamt bzw. die ARGE darüber nach Prüfung der individuellen Umstände eine Entscheidung fällen. Insofern gibt es keine anderen Adressenm und Deine Freundin muß wohl oder übel den Ämtern vertrauen.


    Gruß!

    Hallo,


    wenn ich das richtig verstehe, ist Dein Konto gepfändet worden. Und da gibt es keine Begrenzungen nach dem Motto "eine Pfändung im Monat" oder so.


    Alle infos dazu und was Du machen kannst, findest Du hier.


    Gruß!

    Hallo,


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    Reicht es wenn wir einen Antrag zusammen stellen oder muss jeder für sich selbst einen machen?


    Im Normalfall werdet Ihr zusammen veranlagt und müßt dementsprechend einen einzigen Antrag stellen. Da ber eine sogenannte Vergleichsberechnung bei Euch durchgeführt wird, kann es auch sein, daß Ihr beide einzeln einen Antrag stellen müßt - am besten beim Wohnamt nachfragen, da dies von Stadt zu Stadt anders gehandhabt wird.


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    Eine Bekannte erzählte mir das es möglich ist die beiden Kinder aus voriger Ehe meines Freundes mit einzubeziehen da sie ein fester Bestandteil unseres Lebens sind und mit Regelmäßigkeit an den Wochenenden und in den Ferien bei uns sind. Kann mir jemand sagen ob das wirklich geht? Wenn ja wie ich dafür den Antrag stellen kann/muss.


    Das ist Quatsch. Voraussetzung für einen Wohngeldanspruch wäre, daß die Kinder im Haushalt von Euch wohnen und somit eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft (so heißt es im Gesetz) mit Euch bilden. Kinder, die jedoch nur am Wochenende und in den Ferien bei Euch sind, dürften wohl kaum zum Haushalt gehören, zumnal das Wohngeld ja für einen ganzen Monat gezahlt wird und nicht für ein Wochenende oder irgendwelche Ferien. Die sogenannte "vorübergende Abwesenheit" gilt in diesem Fall mit minderjährigen Kindern nicht.


    Allerdings werden eventuelle Unterhaltszahlungen Deines Freundes an die Kinder beim Wohngeld berücksichtigt.


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    Ich würde ganz gern umziehen bevor mein Baby zur Welt kommt. Ist es möglich diese Anträge schon so zu stellen das es für Wohnräume ist die ich erst zum späteren Zeitpunkt beziehen kann oder will? Ich hab ja schliesslich hier noch die Kündigungsfrist die ich einhalten muss.


    Ja. Das Wohngeld wird dann aber erst zum Zeitpunkt des Bezugs und der Geburt des Kindes gezahlt, wenn letzteres im Antrag mit aufgeführt wurde und die Geburtsurkunde dem Wohnamt nachgereicht wurde.


    Gruß!


    PS.: Seit wann sind denn Zicken lieb? ?( :D

    Hallo,


    Du hast Deinen Beitrag editiert, während ich Dir meine vorige Antwort gab.


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    Gut, aber es geht ja in diesem Falle auch darum, dass ich meine Großeltern nicht unnötig belasten möchte. Von daher ist diese "passgenaue" Abwägung vielleicht verständlich. Vielleicht würden sie mir auch 1000 Euro gewähren, darum geht es letztendlich aber nicht...


    Nun ja - aber den Steuerzahler (also z.B, auch mich) kannst Du unnötig belasten? ?( Das verstehe ich nicht.


    Gruß!

    Hallo,


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    Ist doch korrekt, dass ich bei der Tabelle "2 Familienmitglieder" nachschaue, obwohl meine Mitbewohnerin ja nicht Familienmitglied, sondern meine Lebensgefährtin ist, oder?


    Ja.


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    Wäre ja demnach besser, wenn meine Großeltern "nur" 100 Euro im Monat sponsorn, denn mit einem Gesamteinkommen knapp unter 1000 Euro dürfte es ja bei entsprechenden Kapitalrücklagen ebenfalls keine Probleme geben, oder?


    Kein Kommentar. Aus Prinzip antworte ich nicht, wenn es darum geht, einen Wohngeldanspruch paßgenau zu basteln.


    Gruß!