Lohnnebenkosten in Österreich???

  • Ich bräuchte mal dienstliche Hilfe von den Mitquatschern aus Österreich:


    Ein Mandant von uns möchte wissen, wie hoch sein Nettolohn wäre, wenn er in Wien arbeiten würde.


    Nun müßte ich mal wissen, wie die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.


    Das monatliche Einkommen würde bei 10000,00 € liegen.


    Meine Fragen wären also:


    Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Beiträge zur Sozialversicherung?


    Wie hoch ist der Beitrag?


    Wie schaut das aus, wenn derjenige privat krankenversichert ist?



    Wäre supi, wenn mir wer helfen könnte :D

  • Danke soweit, aber weiß denn keiner, ob man sich privat krankenversichern kann? ;(


    Den Gehaltsrechner hatte ich schon gefunden, aber da ich hier auch noch mit einer Tantieme und anderen Bezügen rechnen müßte hilft er nur im groben.


    Allerdings hab ich mal das Nettogehalt Deutschland - Österreich mal verglichen. Dank Steuerklasse 3 würde der Mandant in Deutschland fast 1000,00 € mehr haben 8o

  • Natürlich kann man sich in Österreich auch privat krankenversichern, sehr gut kenn ich mich da nicht aus, aber ich weiss dass es auch darauf ankommt was man beruflich macht - so gibt es zum Beispiel die BVA (die Beamtenversicherung) oder die SVA (Versicherung für Selbstständige) und zahlreiche Andere Versicherungen oder Zusatzpakete.
    Leider hab ich keinen gescheiten Link gefunden.
    Liebe Grüsse, Lisa

  • Die privaten Krankenversicherungen sind Zusatzversicherungen, in Ö wird man automatisch mit dem Gehalt bei der Gebietskrankenkasse versichert.


    Die BVA ist die Pflichtversicherung der Beamten, "Normalsterbliche" werden bei den Gebietskrankenkassen versichert. Die SVA ist nur für Selbstständige, da bleibt am Monatsende mehr Netto übrig, aber du musst dich selber versichern, ist mMn auch Pflicht.


    In Österreich kannst du dir die Krankenkassen nicht selber aussuchen, du wirst pflichtversichert und aus. Jede weitere private Versicherung die du abschließt, ist freiwillig und zusätzlich, für alle Leistungen, die die Pflichtversicherung nicht übernimmt.


    Ich hoffe, ich konnte dir damit ein bissl weiter helfen.

    :sonne: Wann wirds mal wieder richtig Sommer, ein Sommer wie er früher einmal war. :sonne:
    Jaaa, mit Sonnenschein von Juni bis September, und nicht so kalt und so sibirisch wie im letzten Jahr.
    Rudi Carrell

  • Die Pflichtversicherung in Österreich wird durch folgende Bundesgesetze geregelt:
    Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) - für Dienstnehmer, Lehrlinge, den Dienstnehmern gleichgestellte Personen u.a
    (je nach dem in welchem Bundesland versichert, z.B. WGKK, NÖGKK,... jedes Budesland hat eine eigene Versicherungsanstalt)
    Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) - Kranken- und/oder Unfallversicherung für Personen die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis u. Ä. stehen bzw. aufgrund dieses Dienstverhältnisses einen Ruhegenuss erhalten
    Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) - für selbstständig Erwerbstätige in der gewerblichen Wirtschaft.
    Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG) - für Ärzte, Apotheker und Patentanwälte
    Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) - für selbstständig Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft


    Zuerst müsstest du erkunden, welche dieser Vericherungsformen in Frage kommt, dann würde ich direkt bei der entsprechenden Versicherung nachsehen, wie hoch die SV-Beiträge sind.
    Allgemeine Informationen gibt es unter http://www.sozialversicherung.at


    Zu den restlichen Abgaben, die er z.B. als Angestellter leisten müss hab eich dir eine Liste beigefügt:

    A n g e s t e l l t e insg.% DN% DG%
    Krankenversicherung 1)2)4) 7,65 3,82 3,83
    Pensionsversicherung 22,8 10,25 12,55
    Unfallversicherung 1,4 - 1,40
    Arbeitslosenversicherung 6,0 3,00 3,00
    IESG-Zuschlag 0,55 - 0,55
    Arbeiterkammer 0,5 0,50 -
    Wohnbauförderung 1,0 0,50 0,50
    Mitarbeitervorsorge Beitrag 1,53 - 1,53
    Bei allen Beiträgen (außer der Mitarbeitervorsorge) gilt die höchtsgrenze von 3.930,- als Berechnungsgrundlage.


    Hoffe, ich konnte helfen

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