ZitatIn der Werbung für Handy-Klingeltöne müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs die tatsächlich anfallenden Kosten angegeben werden. Der Verkauf über 0190er-Nummern sei sittenwidrig. Der Klingeltonverkäufer Jamba begrüßte das Urteil.
Quelle & weiter lesen: http://www.spiegel.de/netzwelt…gie/0,1518,410237,00.html
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