Neues zur Rechtslage (Musik in YouTube-Videos)

  • Ich hab's mal in die Netzwelten gepackt, ich denke hier ist es bestens aufgehoben. Zum Thema an sich muss ich sagen: Sehr lobenswerte Einigung, ich hoffe dass andere Anbieter bald folgen werden. :hoch:


    Aber man muss bedenken dass die GEMA zum einen nicht alle Künstler abdeckt und zum anderen halt nur die Musikstücke abdeckt, nicht aber Live-Auftritte, Musikvideos etc. an denen unter Umständen andere Leute wiederum noch Rechte haben. Schade nur, dass die Verwendung von Musiktiteln in diesen Videos nicht automatisch möglich ist und es dafür seperate Abkommen bedarf für die YouTube mit Sicherheit finanzielle Zuwendungen zusichern musste.

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