Die Union hat sich am WE auf eine Verfassungsänderung geeinigt um die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Betreuung von Langzeitarbeitslosen "aus einer Hand" zu beseitigen. Das ursprüngliche Vorhaben, die Jobcenter ohne Grundgesetzänderung in zwei Behörden aufzuspalten, ist damit vorerst vom Tisch. Für eine Verfassungsänderung bedarf es der Zustimmung der SPD die durchsetzen will, dass die Zahl der sogenannten Optionskommunen begrenzt bleibt und die Finanzmittel für die Arbeitsförderung nicht gekürzt werden.
Quelle & mehr Infos: http://www.spiegel.de/politik/…and/0,1518,676602,00.html