Das LG Bonn hat entschieden, dass die Telekom bei grob abweichenden Rechnungen ihre Kunden informieren muss. Im vorliegenden Fall hatte eine Kundin in 5 Monaten eine DSL-Rechnung von mehr als 5000 Euro angehäuft weil ihr Router falsch konfiguriert war. Die Frau erhält das Geld nun zurück.
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