Neubeantragung

  • Wann muss ich BAFÖG neu beantragen? Komme jetzt ins 3. Semester und da haben meine Kollegen gemeint dass ich das ganze wieder neu beantragen muss. Ich dachte bisher immer dass ich dann nur die Bescheinigung, dass ich weiter studiere, an die BAFÖG-Zentrale schicken muss. Wie schaut das aus?

  • Hallo,


    das hängt ganz von Deinem Bescheid bzw. dem dort genannten Bewilligungszeitraum ab. Im Regelfall beträgt dieser 1 Jahr und danach muß ein Wiederholungsantrag gestellt werden.


    Damit die Weiterzahlung reibungslos klappt, sollte der Antrag mindestens 2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes vorliegen!


    Bei dem Wiederholungsantrag mußt Du das eigentliche (Änderungs-)Antragsformular, die Bescheinigung von der Uni, das Formular, welches von Deinen Eltern oder (wenn Du verheiratet bist) von Deinem Partner ausgefüllt werden muß, eine Mietbescheinigung sowie ab dem 5. Semester den Leistungsnachweis abgeben.


    Gruß!

    Keine Gewähr für die Richtigkeit meiner Auskünfte. Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden.

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