Michael Jackson kommt vor Gericht

  • Ob unschuldig oder nicht, er sollte überlegen, ob er lieber in Therapy geht und sich mal von den kleinen Kindern löst. Denn entweder ist er psychisch krank oder doch schuldig... Ich glaube auch nicht, dass wir ihn bei der WM 2006 sehen... Auch weiss wäre es mal interessant wieviel von dem was er sagt von anderen ausgedacht ist....


    (stern)


    :tongue: :) :D :tongue: :D :) :tongue:
    :D Jeder Tag, an dem Du nicht wenigstens :D
    :knutsch: 1 mal gelacht hast, ist ein verlorener Tag! :bussi:
    :tongue: :) :D :tongue: :D :) :tongue:


  • Noch mehr zum Scheitern verurteilt als der Vorgängerprozess... Klage nach 20 Jahren :aehm:

  • Laut Ex-Freundin ist dieser Ankläger ein großer Lügner und man solle ihm nichts glauben. Er war schon mal in so einem Fall verwickelt (erinnert an den letzten Fall). Da denkt sich wohl einer, vielleicht hat er mehr Erfolg. :rolleyes:

  • Jackson-Prozess: Anklage gegen Belastungszeugin


    Die Frau, deren Sohn Michael Jackson des Kindesmissbrauchs bezichtigt hatte, steht jetzt in Los Angeles wegen Sozialhilfebetrugs vor Gericht. Am Dienstag wurde Anklage erhoben, die Kaution auf 50.000 Dollar festgesetzt.


    Die Anklage wirft der Frau vier Fälle des "Meineids in Form von falschem Antrag auf Hilfe" vor, dazu soll sie einen weiteren Antrag mit falschen Angaben unterfüttert haben. Insgesamt habe sie sich so fast 19.000 Dollar erschlichen. Für jeden der vier Meineid-Fälle liegt das Strafmaß im Fall einer Verurteilung bei zwei bis vier Jahren Gefängnis, die falschen Angaben werden mit 16 Monaten bis drei Jahren bestraft.


    Im Jackson-Prozess hatte die Frau die Aussage zu den Vorwürfen gegen sie die Aussage verweigert. Jacksons Anwälte hatten Beweise dafür präsentiert, dass ihre Familie in der Zeit, in der sie angeblich mittellos war, aus einem Rechtsstreit mit einem Warenhaus eine Entschädigung von 150.000 Dollar erhalten hatte. Außerdem bewiesen die Anwälte, dass der Freund der Frau zeitweise die Miete übernommen hatte.


    Pikanterweise waren die Sozialbehörden der Mutter nur deshalb auf die Schliche gekommen, weil ein privater Ermittler den Ämtern einen Tipp gegeben hatte - im Februar 2005, kurz bevor der Jackson-Prozess begann. Die Frau galt als eine Hauptzeugin im Jackson-Verfahren. Nach dem Freispruch hatten mehrere Jury-Mitglieder angegeben, dass die mangelnde Glaubwürdigkeit der Frau einer der Hauptgründe dafür war, dass sich die Geschworenen nicht zu einem Schuldspruch gegen den Popstar durchringen konnten.


    Jacksons Anwalt, Tom Mesereau, kommentierte die Eröffnung des Verfahrens gegen die Frau mit den Worten: "Angesichts der Beweise aus dem (Jackson-)Prozess bin ich nicht überrascht. Das ist sicherlich berechtigt."


    (N24.de, Netzeitung)


    :D

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