Semester wiederholen

  • Es kann sein dass ich unter Umständen ein Semester "Auszeit" nehme um die nötigen Prüfungen noch zu schreiben. Habe ich dann immer noch anrecht auf BAföG? Oder kriege ich dann gar nichts mehr?

  • Was heißt Auszeit? Willst du ein richtiges Urlaubssemester nehmen oder verlängert sich dein voraussichtliches Studium einfach nur um ein Semester (so klingt es für mich)?


    Während eines Urlaubssemester würdest du meines Wissens nach kein BAföG bekommen. Verlängert sich dein Studium bringt das im Nachhinein Probleme. In der Regel muss man gegen Mitte des Studiums (meist nach dem 4. Semester) einen Leistungsnachweis fürs BAföG Amt erbringen, bei Diplomstudiengängen ist dies in der Regel das Vordiplom. Andernfalls bescheinigt dir deine Ausbildungsstätte den üblichen Ausbildungsstand für das entsprechende Semester. Wenn dir ein ganzes Semester fehlt, wirst du die notwendige Bescheinigung ja nicht erbringen können. Dir kann es dann schlimmstenfalls passieren dass du bis du die erforderlichen Leistungsnachweise vorlegen kannst kein BAFÖG beziehst. Es gibt jedoch Mittel und Wege einen Aufschub für den Leistungsnachweis zu erreichen, mögliche (!) Gründe hierfür wären Pflichtpraktika die du absolvieren musstest, ein Auslandsaufenthalt, längerfristige Krankheit, Schwangerschaft, eine Behinderung, erstmaliges Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, Kindererziehung und auch eine Tätigkeit in Hochschulgremien (hier muss ein gewisser Umfang gegeben sein!). Kannst du einen Grund der anerkannt wird vorbringen, dann kannst du den Leistungsnachweis in der Regel 1 Semester (selten auch mehr= später erbringen und erhälst weiter BAföG.


    Möglicherweise (das kommt auf den konkreten Grund an) wirkt sich das am Ende des Studiums für die überschüssige Zeit auf die Förderungsart aus, d.h. du musst dann bei z.B. 9 Semestern Regelstudienzeit im 10. Semester das dir in dem Fall zusätzlich gefördert wird ein komplettes Darlehen ohne Förderung in Kauf nehmen sprich die komplette Summe die du in dieser zusätzlichen Zeit bekommst ist später zurückzuzahlen und nicht wie sonst üblich die Hälfte.


    Solltest du das mit dem Leistungsnachweis bereits hinter dir haben und auf dem Weg zum Ende des Studiums sein, so solltest du beachten dass du auch in der Regel nur bis zur Förderungshöchstdauer BAföG bekommst. Hier gibt es aber die Möglichkeit Hilfe zum Studienabschluss [§15 Abs. 3a] zu erhalten oder bei deinem Studentenwerk ein Studienabschlussdarlehen zu beantragen u.ä. damit du nicht am Ende ganz ohne Geld dastehst und deshalb kurz vorm Ziel abbrechen musst.


    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Weitere Infos findest du auch auf der Seite des BMBF und bei deinem BAföG Amt.

  • Hallo,


    Zitat

    Während eines Urlaubssemester würdest du meines Wissens nach kein BAföG bekommen.


    Das Wissen von maxxx ist richtig - während eines Urlaubssemesters entfällt der Anspruch auf BaföG. In einem solchen Falle gelten dann die Regelungen des ALG II, sprich, man hat Anspruch auf diese Hilfe. Allerdings bedeutet das auch, daß man während der eventuellen Bezugsdauer den Bedingungen des JobCenters/der ARGE unterworfen ist.


    Gruß!

    Keine Gewähr für die Richtigkeit meiner Auskünfte. Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden.

  • Also so schaut es bei mir aus: Ich bin im 3. Semester und das Voridplom sollte man nach dem 3. Semester auch haben. Mir würden nach diesem Semester aber noch 6 Prüfungen fehlen. Ich weiß nicht mehr weiter -.-

  • Zitat

    Original von Schreck
    Weil ich zu doof war und nicht in die Lesungen gegangen bin weil ich gedacht habe sie wären zu einfach. Das war mein Fehler im 2. Semester.


    Das ist übel. Eine korrekte Einschätzung ist das A-und-O im Studium. Das ist mir bisher stets sehr gut gelungen. Ich kann da auf ein Talent zurückgreifen, welches so selten vorkommt.


    6 Scheine die dir da fehlen sind ja quasi ein ganzes Semester.

  • Ok die Situation hat sich etwas gebessert. Also wenn ich alles schaffe dann bleiben mir noch 3 Prüfungen zum Vordiplom. Wäre das für die FH oder das BAföG akzeptabel?

  • Der Nachweis gegenüber dem BAföG Amt erfolgt durch ein Zeugniss der Zwischenprüfung oder durch ein Vordiplom oder aber deine Hochschule muss das sogenannte Formblatt 5 ausfüllen. Welche Leostungen ausreichen damit dir deine Hochschule das Formblatt 5 ausfüllt, musst du ggfs. dort erfragen. Ich persönlich glaube aber nicht dass du mit drei fehlenden Prüfungen diese Bescheinigung erhälst da du damit ja nicht die erforderlichen Leistungen erbracht hast (wäre es vielleicht nur eine Prüfung würde man da vielleicht ein Auge zudrücken).


    Sofern du also keine Gründe für einen Aufschub glaubhaft machen kannst wird das BAföG Amt also vermutlich die Förderung einstellen und dir bleiben nur die o.g. Möglichkeiten. Ich würde an deiner Stelle aber trotzdem noch einmal beim BAföG Amt und bei der Studienberatung deiner Hochschule vorsprechen und mögliche Lösungen suchen. Vielleicht kannst du die dann noch fehlenden Prüfungen bereits im Verlauf des nächsten Semesters nachholen (mündlich sollte das kein Problem sein wenn man den Lehrkräften erklärt was da dranhängt) und so bereits während des Semesters wieder Anspruch auf BAföG erlangen.

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